AGBs

1.     
Vertragspartner

1.1.              
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten
für Verträge, die Sie mit der AmpereHouse TS GmbH, Am Ellernbusch 18-20, 52355
Düren (nachfolgend „wir“ oder „uns“) schließen.

1.2.              
Die Geschäftsbedingungen ergänzen die in den
konkret unterbreiteten Angeboten enthaltenen Angaben und betreffen sämtliche
Aspekte unseres aus verschiedenen Teilen bestehenden Leistungsangebots.

 

2.     
Art und Weise des Vertragsabschlusses

2.1.              
Das Zustandekommen eines Vertrages zwischen
Ihnen und uns beruht stets auf einem für den konkreten Einzelfall abgegebenen
Angebot, welches Ihnen an die uns bekannten Kontaktdaten, üblicherweise die
E-Mail-Adresse, übermittelt wird.

2.2.              
Bezogen auf unser Gesamtangebot erfolgt eine
Teilung der Leistungen in verschiedene Phasen. Für jede dieser Phasen werden
Rechnungen gestellt.

2.3.              
Das Angebot enthält neben den Angaben zu Preis
und Leistung insbesondere eine Bezugnahme auf die dem Angebot zugrundeliegenden
Informationen, Daten und sonstigen von Ihnen bereitgestellten Angaben, welche
jeweils fester Bestandteil und Grundlage des Angebots sind.

2.4.              
Dieses Angebot kann von Ihnen für die im Angebot
angegebene Dauer in Textform, d.h. via E-Mail, Textnachricht, Fax oder Brief,
angenommen werden.

2.5.              
Die Annahme von Teilen des jeweiligen Angebots
ist ausgeschlossen. Es handelt sich insofern um eine einheitlich zu erbringende
Leistung.

 

3.     
Vertragsinhalt / Leistungsbestandteile und
wechselseitige Pflichten

3.1.              
Je nach Inhalt unseres Angebots erwerben Sie
einen Elektroinstallationsbaukasten oder einen PV-Bausatz. Für beide Produkte
gelten die nachfolgenden Leistungsbestandteile, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes geregelt ist.

3.2.              
Soweit in den konkret unterbreiteten Angeboten
von den Bestimmungen dieser AGB abgewichen wird, gelten vorrangig die
Regelungen aus den Angeboten.

3.3.              
Planungsphase

3.3.1.                      
Die Planungsphase teilt sich in die initiale
Beratung sowie die konkrete Planung.

3.3.2.                      
Die initiale Beratung erfolgt vorvertraglich und
dient der allgemeinen Vorstellung des Leistungsangebots sowie zur Erhebung
aller für die anschließende Planung notwendigen Informationen.

3.3.3.                      
Ausgehend von den in der Beratung erhobenen
Informationen und nach Abschluss des Vertrages erstellen wir, je nach
Beauftragung, ein digitales oder analoges Installationshandbuch.

3.3.4.                      
Soweit die Erstellung eines digitalen
Installationshandbuches beauftragt wird, sind Sie verpflichtet, die zur Darstellung
des Handbuches notwendigen technischen Voraussetzungen vorzuhalten. Wir sind
hierbei verpflichtet, Ihnen diese Anforderungen im Zusammenhang mit dem Angebot
mitzuteilen.

3.4.              
Umsetzungsphase

3.4.1.                      
Materialkosten

3.4.1.1.                                
Unser Angebot für die Umsetzungsphase enthält
Materialkosten die auf Grundlage der vorherigen Planungsphase zur Vornahme der
Installation als notwendig berechnet worden sind.

3.4.1.2.                                
Die Kalkulation der Materialkosten beinhaltet
bei allen nach Längen berechneten Materialien (z.B. Kabel) einen Sicherheitsaufschlag
von 15 %.

3.4.1.3.                                
Sie sind verpflichtet, sämtliche Materialien auf
offensichtliche Mängel zu prüfen.

3.4.2.                      
Leihgeräte

3.4.2.1.                                
Sie erhalten zur Vornahme der Installation von
uns alle hierfür notwendigen Geräte gegen Zahlung der im Angebot benannten
Gebühren auf Grund eines Mietverhältnisses. Es gelten hierfür die gesetzlichen
Regelungen.

3.4.2.2.                                
Sie sind verpflichtet, sämtliche Leihgeräte
unmittelbar bei der Anlieferung auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Derartige
offensichtliche Mängel sind unverzüglich uns gegenüber mitzuteilen.

3.4.2.3.                                
Werden während der Nutzung weitere Mängel
bekannt, so sind diese ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

3.4.3.                      
Lieferung

3.4.3.1.                                
Die Lieferung des Materials sowie der Leihgeräte
erfolgt an die im Angebot angegebene Adresse.

3.4.3.2.                                
Sie haben sicherzustellen, dass eine Entgegennahme/Anlieferung
an der Lieferadresse möglich ist.

3.5.              
Installation

3.5.1.                      
Durchführung der Montagearbeiten

3.5.1.1.                                
Sämtliche Montagearbeiten sind von Ihnen
selbstständig und auf Grundlage des Ihnen nach der Planungsphase
bereitgestellten Installationshandbuchs eigenverantwortlich durchzuführen.

3.5.1.2.                                
Den Vorgaben aus dem Installationshandbuch ist
zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht vollständig zu folgen.

3.5.1.3.                                
Sollten Sie eine Abweichung des
Installationshandbuchs von den tatsächlichen Gegebenheiten feststellen, sind
die Montagearbeiten umgehend einzustellen und Kontakt mit uns zu suchen.

3.6.              
Abnahme und Anschluss und Anmeldung

3.6.1.                      
Die Abnahme der von Ihnen durchgeführten
Installation und der Anschluss ans Netz erfolgt durch einen Fachbetrieb mit
hierfür geschultem und zugelassenem Personal.

3.6.2.                      
Der Umfang unserer Pflichten hierbei bestimmt
sich nach den Regelungen im Angebot wie folgt:

3.6.2.1.                                
Abnahme, Anschluss und Anmeldung durch
Fremdbetrieb: Wir sind hierbei dazu verpflichtet, den Fachbetrieb
bereitzustellen und die Abnahme und den Anschluss zu ermöglichen sowie den
Fachbetrieb hierfür zu vergüten. Nicht zu unserer Pflicht zählen die Abnahme
und der Anschluss selbst. Dies erfolgt durch den Fachbetrieb in eigener
Verantwortung.

3.6.2.2.                                
Abnahme, Anschluss und Anmeldung durch uns: Unsere
Leistung umfasst auch die Durchführung der Abnahme, des Anschlusses und der
Anmeldung in unserer Verantwortung.

3.6.3.                      
Wir sind verpflichtet, die installierte,
abgenommene und ans Netz angeschlossene Anlage gegenüber dem örtlichen
Energieversorger anzumelden. Sie sind verpflichtet, uns alle hierfür
notwendigen Angaben unverzüglich nach Anfrage zur Verfügung zu stellen. Eine
Anmeldung gegenüber weiteren Stellen erfolgt nur bei ausdrücklicher
Beauftragung und ist nicht Teil unseres üblichen Leistungsangebots.

3.7.              
Weitere Leistungen

3.7.1.                      
Soweit wir über die in dieser Ziffer 3 genannten
Leistungen hinaus andere Leistungen in unsere Angebote aufnehmen, ist das
jeweilige Angebot für den Leistungsumfang maßgeblich.

3.8.              
Mehraufwände

3.8.1.                      
Mehraufwände, welche nicht auf Grund von
gesetzlichen Verpflichtungen durch uns ohne weitere Kosten zu tätigen sind,
werden wie folgt erbracht:

         
Kosten je Anfahrt:               46,00 € zzgl. der jeweils geltenden Steuern

         
Kosten je Arbeitsstunde:     65,00 € zzgl. der jeweils geltenden Steuern. Die                                       Abrechnung erfolgt im 15 Minuten-Takt

         
Materialkosten:                   Nur
per neuem Angebot

 

4.     
Zahlungsbedingungen

4.1.              
Regelungen zu den Zahlungsbedingungen in unseren
Angeboten gehen den Regelungen in dieser Ziffer 4 vor.

4.2.              
Soweit in den nachstehenden Ziffern die
Fertigstellung als maßgeblicher Fälligkeitszeitpunkt benannt wird handelt es
sich hierbei um den Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfberichts an den
örtlichen Energieversorger.

4.3.              
Regelungen für den PV-Baukasten

4.3.1.                      
Von den im Angebot ausgewiesenen Kosten sind 25
% mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

4.3.2.                      
50% der im Angebot ausgewiesenen Kosten sind
nach Lieferung der Komponenten fällig.
Bei einem PV-Bausatz, der von uns oder einen von uns organisierten Betrieb
montiert wird, fallen nach der Montage der PV-Module 50 % an.

4.3.3.                      
Der Rest, wird nach der Fertigstellung der
Arbeiten zur Zahlung fällig.

4.4.              
Regelungen für den Elektroinstallationsbaukasten

4.4.1.                      
Von den im Angebot ausgewiesenen Kosten sind 50
% mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

4.4.2.                      
Der Restbetrag ist nach Fertigstellung zur
Zahlung fällig.

 

5.     
Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

5.1.              
Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur
ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

5.2.              
Soweit als Teil unserer Leistung Waren geliefert
werden, bleibt diese Ware bis zur vollständigen Zahlung des Vertragspreises
unser Eigentum.

5.3.              
Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

5.3.1.                      
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis
zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist
eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

5.3.2.                      
Sie können die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf
erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur
Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung
selbst einzuziehen.

5.3.3.                      
Bei Verbindung und Vermischung der
Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

5.3.4.                      
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

6.     
Gewährleistung

6.1.              
Sowohl für die Planung nach Ziff. 3.3 als auch
für die Lieferung des Materials nach Ziff. 3.4.3 und der Leihgeräte nach Ziff. 3.4.2
bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

6.2.              
Als Verbraucher werden Sie gebeten, den
gelieferten Bausatz/das Material bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit,
offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns
Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat
dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

6.3.              
Soweit ein Merkmal des gelieferten Bausatzes/
des Materials von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung
nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns
über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und
gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

6.4.              
Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von
den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

6.4.1.                      
Als Beschaffenheit des Bausatzes gelten nur
unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und
Äußerungen des Herstellers.

6.4.2.                      
Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl,
können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir
nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

6.4.3.                      
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab
Ablieferung des Bausatzes. Die Fristverkürzung gilt nicht:

         
für uns zurechenbare schuldhaft verursachte
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

         
soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;

         
bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht haben;

         
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie
im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

 

7.     
Rechtswahl, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

7.1.              
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt
diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des
Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte
Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

7.2.              
Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit
uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit
Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

7.3.              
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
ausdrücklich keine Anwendung.

 

 


 

 

 

II. Gesetzliche Pflichtinformationen / Kundeninformationen

 

1.     
Identität des Verkäufers

AmpereHouse TS GmbH

Am Ellernbusch 18-20

52355 Düren

Deutschland

Mail: info@amperehouse.de

Tel.:  02421/6945239

 

2.     
Alternative Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die
außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter
https://ec.europa.eu/odr

Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

 

3.     
Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der
Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der
Regelungen „Art und Weise des Vertragsabschlusses“ unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

 

4.     
Wesentliche Merkmale der Ware oder
Dienstleistung

4.1.              
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder
Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

 

5.     
Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1.              
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten
Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle
Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2.              
Die anfallenden Versandkosten werden in den
jeweiligen Angeboten ausgewiesen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung
zugesagt ist.

5.3.              
Soweit in den Angeboten nicht anders angegeben,
regeln sich die Fälligkeiten der Zahlungsansprüche nach Maßgabe der Regelungen
„Zahlungsbedingungen“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil
I.).

 

6.     
Lieferbedingungen

6.1.              
Soweit Sie Verbraucher sind, ist gesetzlich
geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der
Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung
versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig
ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

6.2.              
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und
Versendung auf Ihre Gefahr.

 

7.     
Gewährleistung/Mängelhaftung

7.1.              
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung
„Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil
I).

AmpereHouse Logo

Anschrift

AmpereHouse TS GmbH
Am Ellernbusch 18-20
52355 Düren
Deutschland

E-Mail: info@amperehouse.de
Tel.:  02421/6945239

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