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Warum deine PV-Anlage sich 2026 noch besonders lohnt

Und was wir über die Zukunft der Einspeisevergütung wissen.

Photovoltaik und andere erneuerbare Energien sind die Energien der Zukunft. Eigentlich weiß das inzwischen jeder, der sich auch nur eine halbe Stunde ernsthaft mit den Themen Versorgungssicherheit, Klimawandel und der Preisentwicklung fossiler Brennstoffe auseinandergesetzt hat. Ihren Ausbau auch mit staatlichen Mitteln zu unterstützen, sollte also eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Leider ist das aber alles nicht so einfach. Und die gesetzliche Lage wird sich ändern, so viel ist sicher.

Was gilt in Sachen Einspeisevergütung aktuell? 

Für kleine Dachanlagen gilt derzeit eine garantierte Einspeisevergütung. Das heißt: Der Staat nimmt dir deinen überschüssigen Strom zu einem garantierten Preis ab und garantiert diesen für 20 Jahre ab Inbetriebnahme (dabei gilt das Kalenderjahr). 

Die genaue Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Anlagengröße und vom konkreten Datum der Inbetriebnahme ab, also dem Tag, an dem du deinen eigenen Strom produzierst und entweder verbrauchst oder einspeist. Außerdem ist sie bei Teileinspeisung (wenn du also den Strom bevorzugt selbst verbrauchst und nur den überschüssigen Strom abgibst) niedriger als bei Volleinspeisung (wenn du deinen gesamten produzierten Strom ins Netz einspeist). Da die meisten privaten Anlagenbetreiber ihren Strom selbst verbrauchen möchten (was auch wirtschaftlich am meisten Sinn macht), konzentrieren wir uns hier auf die Teileinspeisung (bei solar.red findest du einen Rechner für weitere Zahlen).

Der garantierte Abnahmepreis reduziert sich alle 6 Monate (immer zu Februar und August) um 1 %.

Einzige Einschränkung für Anlagen, die seit dem Inkrafttreten des sogenannten Solarspitzengesetzes (Stichtag war der 25. Februar 2025) in Betrieb genommen wurden: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen wird keine Vergütung gezahlt – diese Zeiten werden dafür am Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt. Du verlierst also nichts, die Auszahlung verschiebt sich nur. 

Warum gesetzliche Änderungen unausweichlich sind

Ende 2026 läuft die sogenannte “beihilferechtliche Genehmigung” aus, mit der die EU Deutschland erlaubt, den Ausbau erneuerbarer Energien mit staatlichen Geldern zu fördern. Die bisherigen finanziellen Anreize wie zum Beispiel die garantierte Einspeisevergütung sind im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgelegt. 

Dass die beihilferechtliche Genehmigung ausläuft, bedeutet: Solange das EEG nicht an die geänderten EU-Regelungen angepasst wird, fallen die bisherigen Förderungen für alle Anlagen ersatzlos weg, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden. Es muss also ein neues EEG her, und das möglichst schnell, denn das Genehmigungsverfahren der Europäischen Kommission passiert ja auch nicht von heute auf morgen. 

Dazu gibt es inzwischen einen Referentenentwurf (Stand April 2026), der sich momentan in der Ressortabstimmung befindet. Schon der im Februar geleakte Arbeitsentwurf hatte für viel Wirbel gesorgt, weil er ebenfalls zahlreiche Streichungspläne enthält, vor allem für kleine PV-Anlagen unter 25 kWp:

  • Die garantierte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen soll laut Entwurf abgeschafft werden. Kleine Dachanlagen erhalten dann keine feste Vergütung mehr – überschüssigen Strom müssen Betreiber selbst vermarkten oder einfach kostenlos, also ganz ohne Vergütung, an den Netzbetreiber abgeben. Das bedeutet nicht nur, dass die Abnahmepreise stark schwanken werden – bislang existieren dafür auch noch keine funktionierenden Marktstrukturen.
  • Damit solche Direktvermarktungsangebote entwickelt werden können, soll übergangsweise eine befristete “Netzbetreiberabnahme” zum Marktwert gelten. Die ist im Entwurf für maximal 30 Monate vorgesehen:
    • für Anlagen unter 25 kWp bei Inbetriebnahme bis Ende 2027
    • für Anlagen unter 10 kWp bei Inbetriebnahme bis Ende 2028. 

Für ab 2029 in Betrieb genommene Anlagen entfällt auch diese Option.

  • Kleinere Dachanlagen dürfen dem Entwurf zufolge dauerhaft nur noch 50 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Der Schwerpunkt verlagert sich also auf den Eigenverbrauch. In der Praxis bedeutet das, dass Anlagen zwangsläufig mit (größeren) Batteriespeichern zu planen sind.

Bedeutet das das Ende der Einspeisevergütung? 

Wahrscheinlich. Genau weiß das aktuell niemand. Derzeit gibt es noch keinen Kabinettsbeschluss, sondern nur einen Referentenentwurf für die neue EEG-Fassung.

Wie können wir dabei helfen? 

Die Unsicherheit über die Zukunft der Einspeisevergütung verschafft Solarteuren derzeit volle Auftragsbücher, weil viele Eigenheimbesitzer auf Nummer Sicher gehen und ihre geplante PV-Anlage noch in diesem Jahr umsetzen möchten. 

Wenn du deshalb keinen Photovoltaik- und Solarbetrieb mit freien Kapazitäten findest, oder du sowieso der DIY-Typ bist und dir die Kosten für Dienstleister sparen möchtest, haben wir einen Vorschlag für dich: Bau deine PV-Anlage einfach selbst! Mit AmpereHouse bist du dabei von der Planung bis zum Anschluss voll versorgt. Und weil unsere PV-Profis und Elektrofachkräfte sich nur um Planung und Anschluss kümmern müssen und du alles andere mit unseren PV-Bausätzen selbst umsetzt, können wir bis zum Jahresende noch viel mehr PV-Anlagen ans Netz bringen.

Erzähl uns einfach von deinem Projekt und frag ein unverbindliches Angebot an!

Headerfoto: Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay